Stand der Liquiditätskredite zum 31.12.2020:
Landkreise aus Sachsen-Anhalt weiter höchstverschuldet

Finanzen3

Pressemitteilung

Nach der aktuellen Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes betrug der Kassenkreditbestand aller 294 deutschen Landkreise am 31. Dezember 2020 rd. 2,04 Mrd. Euro. Hiervon entfallen allein 266 Mio. Euro auf die elf Landkreise in Sachsen-Anhalt. Dies entspricht einem weit überproportionalen Anteil von 13 v. H..

Pro Kopf weisen die Landkreise in Sachsen-Anhalt mit 162,36 Euro bundesweit weiterhin den zweithöchsten Bestand an Liquiditätskrediten aus, mit deutlichem Abstand gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern (93,48 Euro/EW). Nur die Landkreise in Rheinland-Pfalz verzeichnen Ende letzten Jahres mit 360,50 Euro/EW einen noch höheren Wert.

„Trotz der pandemiebedingten Unterstützung von Bund und Land im letzten Jahr bleibt die Finanzsituation der Landkreise in Sachsen-Anhalt stark angespannt. Als einzige Gebietskörperschaft ohne eigene Steuereinnahmen sind die Landkreise auf einen auskömmlichen kommunalen Finanzausgleich des Landes und verlässliche Kreisumlagezahlungen der Gemeinden angewiesen. Beides sind entscheidende Eckpfeiler, um unsere Aufgaben weiter erfüllen zu können“, stellt Michael Ziche, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, fest.

„Wir erwarten daher, dass der neu gewählte Landtag gleich zu Beginn der 8. Legislaturperiode das geltende Finanzausgleichsgesetz zunächst für 2022 mit einem Volumen von mindestens 1,7 Mrd. Euro fortschreibt und in der Binnenverteilung die schwierige Finanzsituation der Landkreise stärker berücksichtigt“, ergänzt Geschäftsführer Heinz-Lothar Theel.

Kassenkredite der Landkreise nach Bundesländern in 2020 in € pro Kopf:

Rheinland-Pfalz

360,50 €

Sachsen-Anhalt

162,36 €

Mecklenburg-Vorpommern

  93,48 €

Niedersachsen

39,07 €

Nordrhein-Westfalen

16,56 €

Sachsen

10,65 €

Hessen

4,75 €

Baden-Württemberg

4,38 €

Brandenburg

3,76 €

Schleswig-Holstein

1,62 €

Thüringen

1,30 €

Bayern

0,90 €

Saarland

0,81 €

(Quelle: Statistisches Bundesamt sowie eigene Berechnungen)

Anlage

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14.04.2021